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Krankenversicherung

Krankenversicherungsschutz ist unverzichtbar. Deshalb besteht auch für alle Arbeiter und Angestellte, deren Einkommen nicht über einer bestimmten Grenze liegt Versicherungspflicht.

Gesetzliche Krankenversicherung

Personen, die (als Arbeitnehmer) versicherungspflichtig werden, oder Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, die mit ihrer bisherigen Kasse unzufrieden sind, können zwischen einer großen Anzahl von Krankenkassen wählen. Das gilt für die Versicherten der AOK, der Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen. Die Kassen haben alle ein gesetzlich festgelegtes Leistungspaket, unterscheiden sich aber im Beitragssatz, im Service (z. B. Nähe einer Geschäftsstelle, Erstattung bei Naturheilverfahren sowie Heil- und Hilfsmitteln), einigen speziellen Satzungsleistungen und in der Anzahl der versicherten Mitglieder. Etwa 95 Prozent aller Leistungen sind bei den Kassen jedoch gleich. Die Bundesregierung hat einen einheitlichen Beitragssatz von 15,5% ab dem 01.01.2009 festgelegt.

Private Krankenversicherung

Wer mit seinem Brutto-Jahresgehalt über die sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze kommt (2007: 47.700 Euro), oder wer sich selbständig macht bzw. selbständig ist, hat die Wahl: Man kann freiwilliges Mitglied der Krankenkasse bleiben oder man kann die Kassenmitgliedschaft kündigen und sich privat versichern. Dann müssen, jetzt oder später, aber auch unterhaltsberechtigte Familienmitglieder (nicht berufstätiger Ehepartner und Kinder) privat versichert werden.
Wer in eine Privatversicherung überwechselt, kommt auch in die private Pflegepflichtversicherung, die ihre Beiträge nicht, wie die Krankenkasse in Abhängigkeit vom Einkommen erhebt, was besonders im Alter (bei geringerem Alterseinkommen) ein Nachteil ist. Privat Pflegeversicherte werden voraussichtlich schon ab einem Alter um die 40 Jahre bis an ihr Lebensende den Höchstbeitrag zahlen (die Hälfte übernimmt in der Regel der Arbeitgeber).

Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse wäre nur möglich, wenn die Versicherungspflicht neu entsteht, z. B. durch ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Gesamt-Brutto-Jahresgehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Wer dann als Versicherungspflichtiger mindestens 12 Monate Mitglied einer Krankenkasse bleibt oder in den letzten 5 Jahren 24 Monate Kassenmitglied war, könnte sich danach, auch bei einem höheren Verdienst, freiwillig in der Kasse weiterversichern. Das gilt nicht mehr für Arbeitnehmer nach Vollendung des 55. Lebensjahres, die in den letzten 5 Jahren nicht Kassenmitglied waren. Diese bleiben von der Pflichtversicherung ausgeschlossen. Das Gleiche gilt auch für deren Ehepartner, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres eine Beschäftigung aufnehmen.

Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) müssten Sie sich auf stark steigende Prämien bis ins hohe Alter einstellen.