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Unabhängige Baufinanzierungsberatung

Anschlussfinanzierung & Umschuldung

Es gibt 3 Zeitpunkte der Umschuldung:

  1. Umschuldung zum Ablauf der Zinsbindungsfrist (3-6 Monate vorher)
  2. Umschuldung bis zu 60 Monate vor Ablauf der Zinsbindung
  3. Umschuldung während der Zinsbindung

1. Umschuldung zum Ablauf der Zinsbindungsfrist

Läuft die Zinsbindung Ihres Darlehens aus, so können Sie ganz einfach den Anbieter für Ihre Immobilienfinanzierung wechseln.

Lassen Sie sich 3 Monate vor Auslauf der Zinsbindung ein Prolongationsangebot von Ihrer Hausbank bzw. Ihrem Immobilienfinanzierer machen. 

Häufig vertrauen Hausbanken auf die Bequemlichkeit ihrer Kunden und machen Prolongationsangebote zu relativ schlechten Konditionen -  testen Sie unser Angebot!


2. Umschuldung bis zu 60 Monate vor Ablauf der Zinsbindung

Mit einem Forward-Darlehen können Sie sich bis zu 60 Monate vor Auslauf Ihrer derzeitigen Zinsbindung bereits heute die günstigen Zinsen für morgen sichern!

Dazu schließen Sie heute einen Darlehensvertrag mit den aktuellen Konditionen ab, dessen Laufzeit zu Ihrem individuell gewählten Zeitpunkt beginnt.


3. Umschuldung während der Zinsbindung

Wer sein Darlehen vorzeitig zurückzahlen möchte, um sich günstigere Zinskonditionen zu verschaffen, ist von der Zustimmung der Bank abhängig.

Beide Vertragsparteien sind grundsätzlich während der vertraglich vereinbarten Zinsbindungsdauer an Ihren bestehenden Darlehensvertrag gebunden. Wenn Sie vor Ablauf der Zinsbindungsfrist keinen besonderen Grund für die Darlehenskündigung haben, z.B. Verkauf des Beleihungsobjektes, muss der Darlehensgeber der vorzeitigen Rückzahlung zustimmen und kann die vorzeitige Tilgung auch ablehnen (Ausnahme: reine Bauspardarlehen). Die Zustimmung zur vorzeitigen Rückzahlung lässt sich der Darlehensgeber meist durch eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen.

Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung kann der Darlehensgeber dabei sehr individuell und (fast) frei bestimmen - im Gegensatz zu Darlehensablösungen aus wichtigem Grund, bei der die Berechnung der Vorfälligkeit gesetzlich geregelt ist.

Lassen Sie sich unseren Musterbrief zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zuschicken! Wir können gerne auch Ihre wahrscheinlich anfallende Vorfälligkeitsentschädigung ausrechnen (da jede Bank unterschiedliche Berechnungen durchführt, errechnen wir einen Überschlagswert).

Wir unterstützen Sie mit einer gezielten Auswahl an guten Argumenten und helfen Ihnen bei den Verhandlungen mit Ihrer Bank.

 

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