Unabhängige Baufinanzierungsberatung
Anschlussfinanzierung & Umschuldung
Es gibt 3 Zeitpunkte der Umschuldung:
- Umschuldung zum Ablauf der Zinsbindungsfrist (3-6 Monate vorher)
- Umschuldung bis zu 60 Monate vor Ablauf der Zinsbindung
- Umschuldung während der Zinsbindung
1. Umschuldung zum Ablauf der Zinsbindungsfrist
Läuft die Zinsbindung Ihres Darlehens aus, so können Sie ganz einfach den Anbieter für Ihre Immobilienfinanzierung wechseln.
Lassen Sie sich 3 Monate vor Auslauf der Zinsbindung ein Prolongationsangebot von Ihrer Hausbank bzw. Ihrem Immobilienfinanzierer machen.
Häufig vertrauen Hausbanken auf die Bequemlichkeit ihrer Kunden und machen Prolongationsangebote zu relativ schlechten Konditionen - testen Sie unser Angebot!
2. Umschuldung bis zu 60 Monate vor Ablauf der Zinsbindung
Mit einem Forward-Darlehen können Sie sich bis zu 60 Monate vor Auslauf Ihrer derzeitigen Zinsbindung bereits heute die günstigen Zinsen für morgen sichern!
Dazu schließen Sie heute einen Darlehensvertrag mit den aktuellen Konditionen ab, dessen Laufzeit zu Ihrem individuell gewählten Zeitpunkt beginnt.3. Umschuldung während der Zinsbindung
Wer sein Darlehen vorzeitig zurückzahlen möchte, um sich günstigere Zinskonditionen zu verschaffen, ist von der Zustimmung der Bank abhängig.
Beide
Vertragsparteien sind grundsätzlich während der vertraglich
vereinbarten Zinsbindungsdauer an Ihren bestehenden Darlehensvertrag
gebunden. Wenn Sie vor Ablauf der Zinsbindungsfrist keinen besonderen
Grund für die Darlehenskündigung haben, z.B. Verkauf des
Beleihungsobjektes, muss der Darlehensgeber der vorzeitigen Rückzahlung
zustimmen und kann die vorzeitige Tilgung auch ablehnen (Ausnahme:
reine Bauspardarlehen). Die Zustimmung zur vorzeitigen Rückzahlung
lässt sich der Darlehensgeber meist durch eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen.
Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung kann der Darlehensgeber dabei sehr individuell und (fast) frei bestimmen - im Gegensatz zu Darlehensablösungen aus wichtigem Grund, bei der die Berechnung der Vorfälligkeit gesetzlich geregelt ist.
Lassen Sie sich unseren Musterbrief zur
Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zuschicken! Wir können gerne
auch Ihre wahrscheinlich anfallende Vorfälligkeitsentschädigung
ausrechnen (da jede Bank unterschiedliche Berechnungen durchführt,
errechnen wir einen Überschlagswert).
Wir unterstützen Sie mit einer gezielten Auswahl an guten Argumenten und helfen Ihnen bei den Verhandlungen mit Ihrer Bank.